Das vorstehende Angebot gilt in Verbindung der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Fa. Kühn Tec, Alte Stuttgarter Str. 85, 70190 Stuttgart, sofern zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) nichts anderes schriftlich vereinbart wird. 

1. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des BGB

2. Angebote, Auftrag und Ausführung:
Angebote für Neuinstallationen und Reparaturen haben eine Gültigkeit von 2 Monaten ab Angebotserstellung. Die Auftragserteilung ist zu dokumentieren.

3. Instandhaltung und Reparatur
Bei Instandsetzungen erfolgt das Angebot aufgrund der Befunderhebung des absehbaren Reparaturbedarfs unter dem Vorbehalt weiteren Bedarfs. Der AN ist bei Erkennen eines weiteren Reparaturbedarfs nach Beginn der Arbeiten verpflichtet, ein angemessenes Nachtragsangebot zu erstellen. Der AG muß hierüber einen zusätzlichen Auftrag erteilen. Der AN ist berechtigt die Arbeiten bis zur weiteren Beauftragung auszusetzen.

4. Haftung
Verlangt der AG Leistungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder bestehen Bedenken für vorangegangene Bauleistungen Dritter, hat der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen und ist von weiterer Haftung entlastet. Wünscht der AG eine solche Ausführung oder darauf aufbauend, ist hierfür ein schriftlicher Auftrag erforderlich.

5. Elektroarbeiten
Im Angebot enthalten sind die Elektroarbeiten ab Steckdose 230/400 V. Weitere elektrische Zuleitungen > 1 m und Sicherungen bauseits. Die Entsorgung ausgebauter Teile und Schrott werden je nach Absprache entsorgt. Ungehinderter Zugang und evtl. erforderliche Arbeitsgerüste bauseits. Maler- und Anputzarbeiten erfolgen bauseits. Behinderungen sind dem AG anzuzeigen.

6. Ausführung von Aufträgen
Die Ausführung erfolgt ab Auftragserteilung vorbehaltlich der Witterung, höherer Gewalt und Erkrankung des AN nach Absprache. Der AN darf auch wesentliche Teile des Auftrags hilfsweise an Subunternehmer vergeben. Sind angebotene Teile nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar, so darf der AN technisch gleichwertige Komponenten oder Ausführungen, die dem technischen Fortschritt folgen, verwenden.

7. Abnahme:
Erfolgt keine förmliche Abnahme mit schriftlichem Protokoll, ersetzt die Ingebrauchnahme des Werks durch den AG die förmliche Abnahme. Das Werk ist damit abgenommen. Der AN erteilt dann dem AG am Tag der Fertigstellung eine Fertigstellungsanzeige per Email oder ersatzweise per Post.

8. Fälligkeiten:
Der AN behält sich Abschlagsforderungen bei Auftragswerten > 5.000,- € netto vor. Die Zahlung der Schlußrechnung ist einen Monat ab deren Datum fällig. Bei gerechtfertigter Einrede wegen Mängeln darf der Abzug höchstens das zweifache des jeweiligen Mängelumfanges betragen. Bei Reparaturen wird kein Stundensatz berechnet, sondern eine Servicepauschale je nach Angaben der Hersteller bei Austausch von Ersatzteilen. Die Anfahrt wird nach Km-Zonen berechnet.
Grundbetrag:
Zone 1 – 45,- €
Zone 2 – 60,- €
Zone 3 – 85,- €
Zone 4 – 100,- €
Zone 5 – 150,- €
Zone 6 – nach Vereinbarung.

9. Gewährleistung:
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme bzw. Fertigstellungsanzeige.Die Gewährleistung beträgt für Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre in Verbindung mit einem Wartungs- und Prüfungsauftrag der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Die Gewährleistung für Motoren, Dichtungen und bewegliche Teile beträgt 1 Jahr und für Steuerungen sechs Monate. Bei Reparaturen durch Schweißen, Nieten, Schrauben bestehender Installationen ist die Gewährleistung auf diese Arbeiten beschränkt und erstreckt sich nicht auf die restlichen Bauwerksteile.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stuttgart

11. Änderungen
Für Abweichungen hiervon ist die Schriftform erforderlich.

Stand: 06– 2021
© Kühn Tec